"Geht noch" - oder doch lieber nicht?!….
Gesetzlich sind vorgeschrieben sind Profiltiefen von mindestens 1,6 mm, die aber reichen nach Meinung aller Experten bei weitem nicht aus.
Sie haben ABS-, Airbag-, Rückhalte-, DSC- und alle möglichen anderen Sicherheitssysteme, für viel Geld geordert, und Sie fühlen sich mit diesen Systemen sicher und gut gerüstet auf der Straße?
Vergessen Sie dann aber bitte nicht die Autoreifen, die die entscheidende Verbindung zwischen Fahrbahn und Ihrem Fahrzeug herstellen. Einige dieser Systeme funktionieren nur korrekt mit einwandfreien Reifen!
Autofahrern, deren Reifen die gesetzlich geforderte Profiltiefe nicht mehr aufweisen, droht bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 50,- € (dem Fahrzeughalter gar 75,- €) sowie jeweils drei Punkte ins Flensburg. Zu den genannten Bußgeldern kommt noch eine Bearbeitungs- und Zustellgebühr von wenigstens 25 € hinzu.
3 mm Restprofiltiefe werden für Sommerreifen mindestens empfohlen. Aber auch für allen anderen gilt: Unter 3mm steigt das Aquaplaning-Risiko drastisch an.
Winterreifen sollten mit weniger als 4 mm tiefem Profil nicht mehr genutzt werden.
Erst bei ausreichender Tiefe kann das von Ingenieuren mit viel Know-how gestaltete Profil seine volle Wirkung entfalten.
Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleißgrenze abfährt, handelt zwar nicht gesetzeswidrig, riskiert aber bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall, so befand das Landgericht Itzehoe, gilt ein Unfall auf regennasser Fahrbahn als "grob fahrlässig herbeigeführt".