04.12.2010

Seit Samstag, 4. Dezember, gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten.

Die Neuregelung

Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Definition der Wetterverhältnisse

Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und auf die der Gesetzestext Bezug nimmt. Verursacht werden diese Wetterverhältnisse z. B. durch Schneefall (inkl. Schneeregen und Schneegriesel), Eiskörner, Eisregen bzw. gefrierenden Regen, gefrierenden Nebel und Schneeverwehungen. Diese Wetterlagen können auch bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt auftreten und so zu einer verpflichtenden Verwendung von Winterreifen führen.

Definition des "Winterreifens"

Der Gesetzestext enthält erstmals eine genauere Spezifizierung, welche Reifen zulässig sind. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die eine M+S-Kennzeichnung und gegebenenfalls zusätzlich eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen.

Ausnahmen

Generell gilt, dass alle Achsen eines Kraftfahrzeugs mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug Allradantrieb hat. Für Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 - also für Busse und Lkw gibt es jedoch eine Besonderheit, da bei ihnen nur die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen. Begründet wird dies damit, dass aufgrund der erhöhten Naturkautschukanteile in den Reifen der Nutzfahrzeuge - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen - diese von Anfang an für den Ganzjahreseinsatz an den restlichen Achsen geeignet sind. Anhänger unterliegen zwar nicht der neuen Winterreifenpflicht, der ADAC empfiehlt aber dennoch, sie aus versicherungsrechtlichen Gründen ebenfalls mit M+S Reifen auszurüsten.

Ordnungswidrigkeit

Wer gegen die neue Winterreifen-Regelung verstößt, muss künftig mit einem erhöhten Bußgeld und einem Eintrag im Verkehrszentralregister rechnen: Der einfache Verstoß, das heißt das Fahren ohne Winterreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister geahndet.

Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei den genannten winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Hinzu kommt wie bisher ein Punkt in Flensburg.


Quelle: ADAC.de




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Wintereifen gelten ab 4mm als winteruntauglich, in Österreich gilt ein Winterreifen unter 4mm als Sommerreifen.


Wie alt ist Ihr Reifen? - Älter als 8 Jahre sollte er auf keinen Fall sein, und auch bei Rissbildung wird ein Austausch empfohlen.

Sollte nach der Einlagerung ein Reifen deutlich Luft verloren haben, könnte dies ein Hinweis auf einen Fremdkörper wie Nagel oder Scherben im Reifen sein. auch ist ein Defektes Ventil möglich.